Ladungs­sicherungs­systeme

Ladungssicherungssystem für Transporter

Der Transport von Gütern unterliegt u.a. bei der Sicherung der Ladung einigen rechtlichen Gundpflichten - verantwortlich für die Sicherheit sind Verlader, Fahrzeughalter und Fahrer.

§ 22 StVO besagt: Die Ladung einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie zusammengefasst in der folgenden bzw. links beistehenden PDF: Einführung Ladegut-Sicherung

Zu Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderungen bieten wir Ihnen verschiedene variable Ladungs­sicherungs­systeme für Transporter an.


bott bietet zahlreiche Lösungen an, um das unterschiedlichste Transportgut auf der offenen Ladefläche oder im Laderaum zu sichern. Hierzu führt bott regelmäßig Crash- und Sicherheitstests in Zusammenarbeit mit der Automobilindustrie und dem TÜV durch. bott vario3 Fahrzeugeinrichtungen erfüllen aktuelle Sicherheitsrichtlinien im Straßenverkehr, beispielsweise die Norm ECE R44.

Zu den physikalischen Grundlagen haben wir Ihnen eine PDF zusammengestellt, welche Sie hier herunterladen können.